Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Diese Bedingungen liegen allen entsprechenden Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber zu Grunde. Von den AGB abweichende Einzelvereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor. 

  1. Leistungsgegenstand Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages zur Erbringung von Leistungen gemäß Auftrag. Die Leistungen umfassen die umfassende Revision von Schaltgeräten und Schaltanlagen. Der konkrete Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Vertraglich nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Die Durchführung von Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers wird zusätzlich abgerechnet. Änderungen und/oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. 
  1. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber hat für die Durchführung des Auftrages eine Kontaktperson zu nominieren. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Anlagen freigeschaltet und gemäß der VDE-Vorschrift gesichert und geerdet sind. 

    Die Aufgabe des Auftraggebers ist es für ausrechenden Arbeitsstrom, 16 A 230 V, zu sorgen. 

    Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet auf Gefahren die aus dem Betrieb hervorgehen hinzuweisen. Die Entsorgung von Leergebinden für Schalteröl und des Altöls ist durch den Auftraggeber zu veranlassen. 
  1. Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackungs- und Transportkosten, Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite erhoben.
    Die Rechungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung jeweils zum Monatsende, nach Ende der Auftragsabwicklung wird eine Schlussrechnung erstellt. Bei Teilaufträgen oder Aufträgen, deren Abwicklung nicht mehr als 4 Wochen in Anspruch nimmt, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abwicklung. Als Beleg für die Rechnung wird ein Leistungsnachweis beigefügt.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen. 
  1. Betriebszeiten Die angegebenen Pauschalen und Verrechnungssätze beziehen sich auf Dienstleistungen, die innerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden. (Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:30 Uhr) Dienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit werden samstags mit 20%, sonntags mit 50% und an Feiertagen mit 70% .bei Hochfeiertagen 100%, Wochenende Samstag bis Sonntag 35%, Nachtarbeit 25% Aufschlag pro Stunde verrechnet. 
  2. Haftung und Schadenersatz Der Auftraggeber verpflichtet sich gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Festgestellte Mängel sind genau zu beschreiben und unverzüglich nach Entdecken, jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch.

    Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen: Tritt ein Schaden am Vertragsgegenstand ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben.

    Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, Fehler oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind.

    Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern oder Lieferanten bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. 

  1. Höhere Gewalt Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist dieser berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Ereignissen, welche die Leistung dauerhaft unmöglich machen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Kündigung von Mitarbeitern und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
  2. Geheimniswahrung Der Auftragnehmer wird Informationen, die vom Auftraggeber eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt wie eigene vertrauliche Fakten. 
  3. Beendigung des Vertrages Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn der jeweils andere Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird.
    Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers sind zu bezahlen. 
  1. Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand des Auftragnehmers zuständig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber an seinem Wohnsitz gerichtlich zu belangen.